
Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, bekommen Sie Empfehlungen aus unserem Netzwerk zu Experten, die für eine zeitnahe und professionelle Umsetzung einstehen. Auf Wunsch begleiten wir Sie weiterhin als Ansprech-
und Diskussionspartner sowie kontrollierende Instanz.
Im Rahmen von Unternehmensübertragungen suchen wir unter Nutzung unseres Netzwerks bei entsprechendem Mandantenauftrag Käufer für unternehmerische Beteiligungen oder geeignete Persönlichkeiten, die für die Erben ein Unternehmen zeitweise oder dauerhaft fortführen können.
Soweit Sie als Unternehmer tätig sind, kommen mit der Regelung der Unternehmensnachfolge häufig besondere Herausforderungen auf Sie zu: Hier gilt es, eine in Ihrem Sinne erfolgreiche und zielgerichtete Übergabe zu gewährleisten, unabhängig davon, an wen und zu welchem Zeitpunkt diese erfolgen soll.
Unsere Experten leisten die notwendigen Vorarbeiten und sorgen gemeinsam mit ausgesuchten Partnern für eine zeitnahe Umsetzung Ihrer Vorstellungen.

Entsprechend eines Family-Office- oder Stiftungsoffice-Mandats zu Lebzeiten sorgen wir im Erbfall für eine optimale Nachlassabwicklung, bei Bedarf auch im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung.
Wir sichern zunächst den Nachlass, erstellen nachfolgend ein vorläufiges Nachlassverzeichnis und bewerten anschließend sämtliche relevante Vermögensteile. Falls nötig ziehen wir dafür Spezialisten als Gutachter hinzu. Soweit vom Erblasser angeordnet, kümmern wir uns auch um den Verkauf von Vermögensgegenständen. Soweit nicht bekannt, ermitteln wir die Aufenthaltsorte von Erben und Vermächtnisnehmern. Sollten Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche geltend machen, setzen wir uns mit diesen auseinander, stellvertretend für die Erbberechtigten.
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